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Das Recht der Kunst- und Kulturschaffenden , Zum Werk Dieser Leitfaden stellt in kompaktem Querschnitt Informationen aus verschiedensten Rechtsgebieten zusammen, die für die Beratung von Kunst- und Kunstschaffenden sowie ihren Vertragspartnern (z.B. Agenturen, Bühnen, Medienproduzierende und andere Verwertungsunternehmen) benötigt werden. Die Darstellung verzichtet bewusst auf wissenschaftlichen Ballast und konzentriert sich in einer allgemein verständlichen Sprache auf die Fragen der Praxis. Inhalt Freiheit der Kunst nach dem Grundgesetz Urheberrecht Verwertungsgesellschaften Gewerblicher Rechtsschutz Rechtlicher Status der Kunst- und Kulturschaffenden Arbeitsrecht Rechtsgrundlagen für Verträge und deren inhaltliche Gestaltung Vertragsstörungen Übersicht über ausgewählte Verträge (einschließlich darstellende Kunst und Film) Steuerrecht Künstlersozialversicherungsrecht Kulturgut- und Denkmalschutzrecht Vorteile auf einen Blick großes Themenspektrum kompakte Darstellung erfahrenes und spezialisiertes Autorenteam Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt neben aktuellen Gesetzesänderungen (z.B. "Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung", "Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes") auch eine Vielzahl neuer Gerichtsentscheidungen. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Medienunternehmen, urheberrechtliche Wahrnehmungs- und Verwertungsgesellschaften, Gewerkschaften sowie Gerichte. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 4., neu bearbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20230802, Produktform: Kartoniert, Redaktion: Reich, Steven A., Auflage: 23004, Auflage/Ausgabe: 4., neu bearbeitete Auflage, Keyword: Künstlerverträge; Kunstrecht; Markenrecht, Fachschema: Handelsrecht~Künstler - Künstlerin~Unternehmensrecht~Wettbewerbsrecht - Wettbewerbssache, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXXI, Seitenanzahl: 401, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 241, Breite: 160, Höhe: 25, Gewicht: 712, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406651410 9783406532498, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
Preis: 79.00 € | Versand*: 0 € -
Enthaltene Programme Word 2010 - Setzen Sie Ihre Ideen mit professionell gestalteten Dokumenten um. Excel 2010 - Erstellen Sie Tabellen, Formeln und erhalten Sie dank leistungsstarken Analysenwerkzeugen wertvolle Erkenntnisse. PowerPoint 2010 - Verwandeln Sie Ihre Ideen in wirkungsvolle Präsentationen. OneNote 2010 - Sammeln Sie Ihre Informationen an einem einfach auffindbaren Ort. Outlook 2010 - Bleiben Sie mit unseren aktuellsten E-Mail- und Kalendertools mit der Welt verbunden. Microsoft Office 2010 bietet Ihnen viele neue Möglichkeiten, im Büro, zuhause oder in der Schule Ihr Bestes zu geben. Beeindrucken und inspirieren Sie Ihr Publikum mit einer visuellen Präsentation Ihrer Ideen. Sie können von überall auf der Welt mit anderen zusammenarbeiten und haben stets Zugriff auf Ihre Dateien. Mit Office 2010 behalten Sie den Überblick, erzielen beachtliche Ergebnisse und halten dabei Ihren Terminplan ein. Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 – I ZR 129/08 – UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach dem Urheberrecht (UrhG) erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber – also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.
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Alban Berg - erzählender Komponist, komponierender Erzähler , Der gebürtige Wiener Alban Berg (1885-1935) schuf gefühlvolle Erzählungen - in seiner Musik, aber auch in Worten. Sein "eigener Lebens- und Liebesroman" schenkte ihm "Stunden äußerster seelischer Befriedigung", wie er 1910 an seine spätere Frau Helene schrieb. Dem Kollegen Anton Webern teilte er 1914 mit: "Bevor ich komponierte, wollte ich überhaupt Dichter werden". Das Erzählen war fester Bestandteil seines Lebens und kompositorischen Schaffensprozesses und prägte auch seinen Umgang mit der eigenen Biografie. Alban Bergs "Lyrische Suite" veranlasste seit ihrer Uraufführung 1927 Publikum, Presse und Forschung zu Spekulationen über womöglich in ihr verborgene, hoch emotionale Programme. Die 1976 entdeckte, bis dahin 'geheim' gehaltene annotierte Partitur schien dies zu bestätigen: Sie schrieb dem Streichquartett einen in der Biografie ihres Autors verankerten Inhalt ein. Dieser wurde daraufhin in vielen Untersuchungen als wesentlicher Schlüssel zum Verständnis von Bergs Musik betrachtet, was zahlreiche interpretatorische Narrationen nach sich zog. Dabei steht die "Lyrische Suite" mit ihrer Entstehungs- und Rezeptionsgeschichte beispielhaft für den 'narrativ' arbeitenden Komponisten Berg, der Urheber einer Vielzahl von Erzählungen ist, die mit dem Streichquartett verknüpft sind. Das Buch beleuchtet erstmals und aus überraschenden Perspektiven das narrative Potenzial der "Lyrischen Suite" nicht nur im Hinblick auf ihr "geheimes Programm", sondern untersucht die sich überlagernden, vom jeweiligen Adressaten abhängigen, teils autofiktiven Erzählungen und Narrative rund um das Werk. Im Zentrum steht dabei immer Berg selbst, der, wie seine zahlreichen Briefe, Gedichte und (Jugend-)Dramen belegen, stets ein leidenschaftlicher Erzähler nicht nur in Tönen, sondern auch in Worten gewesen ist. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Verhängnis , >Times Literary Supplement In den Gassen von Paris geht ein Pamphlet von Hand zu Hand: Es diffamiert Ludwig XIV. und seine Mätressenwirtschaft. Der Sonnenkönig tobt und verlangt, den Urheber unverzüglich dingfest zu machen. Als das Flugblatt dem jungen Buchbinder Paul in die Finger kommt, schmiedet er zusammen mit seiner Geliebten Marianne, der Frau seines Meisters, einen perfiden Plan: Sie wollen dem Meister die skandalöse Schrift unterschieben und ihn an die Polizei verraten - und dann wie das Staatsoberhaupt frei in Lust und Laster leben. Aber Paul und Marianne ahnen nicht, welche fatalen Folgen ihre Intrige haben wird. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Erscheinungsjahr: 20201023, Produktform: Leinen, Autoren: Lewis, Janet, Übersetzung: Höbel, Susanne, Seitenzahl/Blattzahl: 443, Keyword: Absolutismus; Egoismus; Ehebruch; Ferdinand von Schirach; Frankreich 17. Jahrhundert; Hilary Mantel; Intrige; Korruption; Leidenschaft; Louis XIV.; Maßlosigkeit; Moral; Paris; Politik; Prinzipienlosigkeit; Roman Neuerscheinung 2020; Sonnenkönig; Strafe; Verantwortung; historischer Roman wahre Begebenheit, Fachschema: Amerikanische Belletristik / Historischer Roman, Erzählung~Paris / Roman, Erzählung~Siebzehntes Jahrhundert / Roman, Erzählung~Frankreich, Fachkategorie: Historische Kriminalromane~Historischer Roman~Belletristik: Themen, Stoffe, Motive: Liebe und Beziehungen~Belletristik in Übersetzung~Moderne und zeitgenössische Belletristik~Historische Liebesromane, Region: Paris (City)~Versailles, Zeitraum: 1690 bis 1699 n. Chr., Thema: Eintauchen, Warengruppe: HC/Belletristik/Romane/Erzählungen, Fachkategorie: Klassische Belletristik, Thema: Entspannen, Text Sprache: ger, Originalsprache: eng, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: dtv Verlagsgesellschaft, Verlag: dtv Verlagsgesellschaft, Verlag: dtv Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Länge: 218, Breite: 146, Höhe: 34, Gewicht: 610, Produktform: Gebunden, Genre: Belletristik, Genre: Belletristik, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2332774
Preis: 24.00 € | Versand*: 0 € -
Die Porzellan Becher von Design Letters mit der Abkürzung AJ stehen für den Urheber der Typografie: Designer Arne Jacobsen. Die Becher sind aus hochwertigem Fine Bone China-Porzellan. Für Getränke in der Küche, auf dem Esstisch oder als Stifthalter.
Preis: 18.99 € | Versand*: 5.94 € -
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Preis: 209.10 € | Versand*: 0.00 € -
Die Porzellan Becher von Design Letters mit der Abkürzung AJ stehen für den Urheber der Typografie: Designer Arne Jacobsen. Die Becher sind aus hochwertigem Fine Bone China-Porzellan. Für Getränke in der Küche, auf dem Esstisch oder als Stifthalter.
Preis: 13.99 € | Versand*: 5.94 € -
Enthaltene Programme Word 2010 - Setzen Sie Ihre Ideen mit professionell gestalteten Dokumenten um. Excel 2010 - Erstellen Sie Tabellen, Formeln und erhalten Sie dank leistungsstarken Analysenwerkzeugen wertvolle Erkenntnisse. PowerPoint 2010 - Verwandeln Sie Ihre Ideen in wirkungsvolle Präsentationen. OneNote 2010 - Sammeln Sie Ihre Informationen an einem einfach auffindbaren Ort. Outlook 2010 - Bleiben Sie mit unseren aktuellsten E-Mail- und Kalendertools mit der Welt verbunden. Microsoft Office 2010 bietet Ihnen viele neue Möglichkeiten, im Büro, zuhause oder in der Schule Ihr Bestes zu geben. Beeindrucken und inspirieren Sie Ihr Publikum mit einer visuellen Präsentation Ihrer Ideen. Sie können von überall auf der Welt mit anderen zusammenarbeiten und haben stets Zugriff auf Ihre Dateien. Mit Office 2010 behalten Sie den Überblick, erzielen beachtliche Ergebnisse und halten dabei Ihren Terminplan ein. System-Architektur: 32/64-bit Systemvoraussetzungen: Microsoft Windows XP SP3, Windows Vista SP1, Windows 7, Windows 8 Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 – I ZR 129/08 – UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber – also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.
Preis: 45.00 € | Versand*: 0.00 € -
Der Struwwelpeter oder lustige Geschichten und drollige Bilder , Als der junge Arzt Heinrich Hoffmann zu Weihnachten 1844 seinem dreijährigen Sohn Carl ein Bilderbuch kaufen wollte, fand er unter allen denen, die der Buchhändler ihm vorlegte, keines, das seinen Ansprüchen auf leichte Fasslichkeit genügte. Als er heimkam brachte er ein Heft mit, das er seiner Frau mit den Worten: »Hier habe ich, was wir brauchen« überreichte, und auf den verwunderten Ausruf: »Aber das ist ja ein leeres Schreibheft!« antwortete er »Jawohl, aber da will ich dem Jungen schon selbst ein Bilderbuch herstellen.« Nicht umsonst sollte Hoffmann bei seinem Vater zeichnen gelernt, nicht umsonst schon oft Verse gemacht, nicht umsonst diese Fertigkeiten am Bette kranker und widerspenstiger Kinder zur Beschwichtigung angewendet haben. Gewiss wäre ohne diese äußere und innere Vorbereitung das Buch nicht entstanden, das Hoffmann seinem Sohn auf den Weihnachtstisch legte. Bald bekamen auch andere das Buch zu sehen und ermunterten seinen Urheber, es drucken zu lassen: das dürfte der Junge nicht in ein paar Tagen zerreißen. In einer kleinen literarischen Gesellschaft, in der es gezeigt wurde, kam es auch dem Buchhändler Dr. Löning zu Gesicht, der soeben unter der Firma »Literarische Anstalt« einen Verlag gegründet hatte. Sofort erklärte er sich für den Druck bereit ... Zum Preis von 59 Kreuzern erschien Weihnachten 1845 unter dem Titel Lustige Geschichten und drollige Bilder mit 15 kolorierten Tafeln für Kinder von 3-6 Jahren die erste Auflage von 1500 Exemplaren, die nach vier Wochen vergriffen war. Im Sturm eroberte das Buch die Herzen der Kinder. Es ist in Millionen Exemplaren verbreitet, in alle Kultursprachen übersetzt und in die fernsten Länder gedrungen. Unserem Band liegen die ersten Ausgaben zugrunde. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: N.-Auflage, Erscheinungsjahr: 19330106, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Insel-Bücherei#66#, Autoren: Hoffmann, Heinrich, Auflage/Ausgabe: N.-Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 33, Abbildungen: Farb. illustriert, Keyword: Bilderbuch; Geschenkbuch; IB 66; IB66; Insel-Bücherei 66; Klassiker, Fachschema: Geschenkband~Bilderbuch, Fachkategorie: Kinder/Jugendliche: Klassische Literatur~Geschenkbücher, Warengruppe: HC/Belletristik/Geschenkbücher, Fachkategorie: Bilderbücher mit Erzähltexten, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Insel Verlag GmbH, Verlag: Insel Verlag GmbH, Verlag: Insel Verlag, Länge: 186, Breite: 121, Höhe: 10, Gewicht: 106, Produktform: Gebunden, Genre: Belletristik, Genre: Belletristik, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
Preis: 14.00 € | Versand*: 0 € -
Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Spätestens seit dem Enron-Skandal sind Verhaltens- und Ethikregeln in Form selbst geschaffener Codes of Conduct oder Codes of Ethics im Kommen. Diese Verhaltenskodizes sollen nach dem Willen ihrer Urheber möglichst weltweit einheitlich gelten und werden im Regelfall von den Muttergesellschaften multinationaler Unternehmen für die jeweiligen Tochtergesellschaften zwingend vorgegeben. Dieses Vorgehen mag unproblematisch sein, solange die Verhaltenskodizes in Staaten eingeführt werden, deren Rechtsordnungen keine diesbezüglichen rechtlichen Rahmenregelungen vorsehen. Befinden sich die Mutter- oder Tochtergesellschaften jedoch in Deutschland, sind bei Vorhandensein eines Betriebsrats auch dessen Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz zu wahren. Dieses Spannungsfeld ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit. Hierzu wird nach einem kurzen Abstecher in die Entstehungsgeschichte von Verhaltenskodizes zuerst eine Differenzierung der Kodizes nach ihrer Typen vorgenommen. Anschließend werden die arbeitsrechtlich zulässigen Umsetzungsmechanismen in der Bundesrepublik Deutschland erörtert. Den Kern der vorliegenden Arbeit bildet schließlich die Darstellung der verschiedenen Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung von Verhaltenskodizes. Im Ergebnis möchte die vorliegende Arbeit die Frage beantworten, inwieweit Verhaltenskodizes der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen und welche Auswirkungen sie auf das Betriebsklima der betroffenen Unternehmen haben. (Röns, Benjamin)
Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Spätestens seit dem Enron-Skandal sind Verhaltens- und Ethikregeln in Form selbst geschaffener Codes of Conduct oder Codes of Ethics im Kommen. Diese Verhaltenskodizes sollen nach dem Willen ihrer Urheber möglichst weltweit einheitlich gelten und werden im Regelfall von den Muttergesellschaften multinationaler Unternehmen für die jeweiligen Tochtergesellschaften zwingend vorgegeben. Dieses Vorgehen mag unproblematisch sein, solange die Verhaltenskodizes in Staaten eingeführt werden, deren Rechtsordnungen keine diesbezüglichen rechtlichen Rahmenregelungen vorsehen. Befinden sich die Mutter- oder Tochtergesellschaften jedoch in Deutschland, sind bei Vorhandensein eines Betriebsrats auch dessen Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz zu wahren. Dieses Spannungsfeld ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit. Hierzu wird nach einem kurzen Abstecher in die Entstehungsgeschichte von Verhaltenskodizes zuerst eine Differenzierung der Kodizes nach ihrer Typen vorgenommen. Anschließend werden die arbeitsrechtlich zulässigen Umsetzungsmechanismen in der Bundesrepublik Deutschland erörtert. Den Kern der vorliegenden Arbeit bildet schließlich die Darstellung der verschiedenen Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung von Verhaltenskodizes. Im Ergebnis möchte die vorliegende Arbeit die Frage beantworten, inwieweit Verhaltenskodizes der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen und welche Auswirkungen sie auf das Betriebsklima der betroffenen Unternehmen haben. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20080509, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Röns, Benjamin, Auflage: 08002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 40, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 4, Gewicht: 73, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783638042055, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,
Preis: 17.95 € | Versand*: 0 € -
KI-Angriff auf das Bewusstsein , Der globale KI-Hype /// Künstliche Intelligenz ist weltweit auf dem Vormarsch, ChatGPT und andere KI-Systeme durchdringen unmerklich unseren Alltag. Das geschieht mit großen Verheißungen: KI bringe den Menschen neue Spielräume der Freiheit und Kreativität. - Wirklich? Das Gegenteil könnte der Fall sein: Jeder ChatGPT-Text reduziert geistige Fähigkeiten, weil sein "Urheber" nicht mehr an der eigenen Kreativität arbeitet. Fehlt die Übung, leidet unser Geist! Diese tieferen Zusammenhänge stellt Ingo Leipner in verständlicher Weise dar, wenn er den KI-Angriff auf unser Bewusstsein schildert - jenseits simpler Medienkritik. Dieses Buch hilft, den globalen KI-Hype zu durchschauen und sich nicht dem scheinbar Unabwendbaren zu unterwerfen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 12.90 € | Versand*: 0 € -
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Wie können digitale Inhalte vor unerlaubter Vervielfältigung und Verbreitung geschützt werden, um die Rechte der Urheber zu wahren?
Digitale Inhalte können durch verschiedene Technologien wie digitale Wasserzeichen, Verschlüsselung und DRM (Digital Rights Management) geschützt werden, um unerlaubte Vervielfältigung und Verbreitung zu verhindern. Durch die Implementierung von Zugriffsbeschränkungen und Lizenzverwaltung können Urheber die Kontrolle über die Verbreitung ihrer Inhalte behalten. Zudem können rechtliche Maßnahmen wie das Einbinden von Nutzungsbedingungen und das Verfolgen von Urheberrechtsverletzungen dazu beitragen, die Rechte der Urheber zu wahren. Eine Kombination aus technologischen, rechtlichen und vertraglichen Maßnahmen ist oft notwendig, um einen effektiven Schutz vor unerlaubter Vervielfältigung und Verbreitung digitaler Inhalte zu gewähr
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Welche Auswirkungen hat die illegale Verbreitung von digitalen Inhalten auf die Wirtschaft, die Urheber und die Gesellschaft im Allgemeinen?
Die illegale Verbreitung von digitalen Inhalten führt zu Umsatzeinbußen in der Wirtschaft, insbesondere in der Unterhaltungsindustrie, da Urheber und Rechteinhaber Einnahmen verlieren. Dies kann zu Arbeitsplatzverlusten und einer Verringerung der Investitionen in kreative Inhalte führen. Darüber hinaus kann die illegale Verbreitung von digitalen Inhalten die Innovation und den Anreiz zur Schaffung neuer Werke verringern, was sich langfristig negativ auf die Gesellschaft auswirken kann. Es kann auch zu einer Verringerung der Qualität und Vielfalt der verfügbaren Inhalte führen, da Urheber möglicherweise weniger Anreize haben, in die Erstellung neuer Werke zu investieren.
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Was ist das Urheber- und Markenrecht?
Das Urheberrecht schützt die geistigen Eigentumsrechte von Autoren, Künstlern und anderen Schöpfern von Werken. Es gewährt ihnen das alleinige Recht, ihre Werke zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich aufzuführen. Das Markenrecht hingegen schützt die Rechte von Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen durch bestimmte Marken und Logos zu kennzeichnen und vor Nachahmung zu schützen.
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Von Fake News profitieren wir eigentlich die Urheber?
Ja, die Urheber von Fake News können davon profitieren, indem sie Aufmerksamkeit und Reichweite generieren, ihre eigenen Interessen vorantreiben oder sogar finanzielle Gewinne erzielen. Durch die Verbreitung von Falschinformationen können sie auch politische oder gesellschaftliche Debatten beeinflussen und ihre eigene Agenda vorantreiben. Allerdings können die langfristigen Auswirkungen von Fake News auch zu einem Verlust an Glaubwürdigkeit und Vertrauen führen.
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Wie kann die Problematik der Duplikation von Inhalten in der digitalen Welt effektiv bekämpft werden, um die Integrität von Informationen und die Rechte der Urheber zu schützen?
Um die Problematik der Duplikation von Inhalten in der digitalen Welt effektiv zu bekämpfen, müssen strengere Urheberrechtsbestimmungen und -durchsetzungen implementiert werden. Dies kann durch die Einführung von Technologien zur Erkennung und Verhinderung von unerlaubter Vervielfältigung von Inhalten erfolgen. Zudem ist eine verstärkte Aufklärung über die Bedeutung des geistigen Eigentums und die Konsequenzen von Urheberrechtsverletzungen erforderlich. Schließlich sollten Plattformen und Dienstleister in der digitalen Welt stärker in die Verantwortung genommen werden, um die Verbreitung von unrechtmäßig duplizierten Inhalten zu verhindern.
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Inwiefern hat die Verbreitung von digitalem Content das traditionelle Verlagswesen verändert und welche Auswirkungen hat dies auf die Branche, die Urheber und die Konsumenten?
Die Verbreitung von digitalem Content hat das traditionelle Verlagswesen stark verändert, da nun Inhalte schnell und kostengünstig über das Internet verbreitet werden können. Dies hat dazu geführt, dass traditionelle Verlage mit neuen Wettbewerbern konkurrieren müssen, die digitale Plattformen nutzen, um ihre Inhalte zu veröffentlichen. Für Urheber bedeutet dies, dass sie nun die Möglichkeit haben, ihre Werke direkt an ein breiteres Publikum zu veröffentlichen, ohne auf traditionelle Verlage angewiesen zu sein. Für Konsumenten hat die Verbreitung von digitalem Content zu einer größeren Auswahl an Inhalten geführt, die sie bequem und sofort über das Internet konsumieren können.
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Wie kann die Nutzungsberechtigung für digitale Inhalte in verschiedenen Branchen und Bereichen, wie z.B. Bildung, Unterhaltung und Wirtschaft, effektiv geregelt werden, um sowohl die Rechte der Urheber als auch die Bedürfnisse der Nutzer zu berücksichtigen?
Die Nutzungsberechtigung für digitale Inhalte in verschiedenen Branchen und Bereichen kann effektiv geregelt werden, indem klare Lizenzvereinbarungen zwischen Urhebern und Nutzern getroffen werden. Diese Vereinbarungen sollten die Bedürfnisse beider Parteien berücksichtigen und faire Konditionen für die Nutzung der Inhalte festlegen. In der Bildungsbranche können beispielsweise spezielle Bildungs-Lizenzen entwickelt werden, die es Lehrern und Schülern ermöglichen, digitale Inhalte für den Unterricht zu nutzen, während die Urheber angemessen entschädigt werden. In der Unterhaltungsbranche können Plattformen und Streaming-Dienste Lizenzvereinbarungen mit Künstlern und Rechteinhabern treffen, um die Nutzung ihrer Inhalte zu regeln und sicherzustellen, dass die Künst
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Wer ist der Urheber dieses Zeichens?
Es tut mir leid, aber ich kann die Frage nicht beantworten, da keine Informationen über das Zeichen vorliegen. Um den Urheber zu identifizieren, müssten weitere Details wie der Kontext oder eine Beschreibung des Zeichens gegeben werden.
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Wie kann eine Musik-App die Benutzererfahrung verbessern und gleichzeitig die Rechte der Künstler und Urheber wahren?
Eine Musik-App kann die Benutzererfahrung verbessern, indem sie personalisierte Empfehlungen basierend auf den Hörgewohnheiten des Benutzers anbietet. Gleichzeitig kann die App die Rechte der Künstler und Urheber wahren, indem sie sicherstellt, dass die Musik ordnungsgemäß lizenziert und die Künstler angemessen vergütet werden. Die App kann auch Funktionen zur Förderung von Künstlern und zur Entdeckung neuer Talente integrieren, um die Vielfalt und Fairness in der Musikindustrie zu unterstützen. Darüber hinaus kann die App transparente Informationen über die Herkunft der Musik und die beteiligten Künstler bereitstellen, um das Bewusstsein für die Bedeutung des Urheberrechts zu schärfen.
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In welchen Bereichen ist es wichtig, vor der Verwendung von geistigem Eigentum oder persönlichen Informationen die Erlaubnis der Urheber oder Betroffenen einzuholen?
Es ist wichtig, die Erlaubnis der Urheber einzuholen, bevor man geistiges Eigentum wie Texte, Bilder oder Musik verwendet, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden. Ebenso sollte man die Erlaubnis von Personen einholen, bevor man persönliche Informationen wie Fotos oder private Daten veröffentlicht, um deren Privatsphäre zu respektieren. In der Forschung und Wissenschaft ist es wichtig, die Zustimmung von Probanden einzuholen, bevor man ihre persönlichen Daten oder Informationen verwendet, um ethische Standards einzuhalten. Auch in der Geschäftswelt ist es wichtig, die Erlaubnis von Partnern oder Kunden einzuholen, bevor man ihre Informationen oder geistiges Eigentum nutzt, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
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Was bedeutet es auf YouTube, wenn der Urheber die Aufrufzahlen beobachtet?
Wenn der Urheber die Aufrufzahlen auf YouTube beobachtet, bedeutet dies, dass er die Anzahl der Aufrufe seines Videos verfolgt. Dies kann ihm helfen, den Erfolg seines Videos zu messen und zu sehen, wie gut es bei den Zuschauern ankommt. Außerdem kann er anhand der Aufrufzahlen Trends erkennen und seine zukünftigen Inhalte entsprechend anpassen.
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Warum behaupten viele Türken, dass die Türken die Urheber aller Kulturen seien?
Die Behauptung, dass Türken die Urheber aller Kulturen seien, ist eine subjektive Meinung und nicht von allen Türken geteilt. Es gibt jedoch einige, die auf die historische Bedeutung des Osmanischen Reiches und die kulturellen Beiträge der Türken hinweisen. Es ist wichtig zu beachten, dass Kulturen oft durch einen Austausch und eine Vermischung von Ideen und Einflüssen entstehen.